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Bestellung - Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung und Tariffierungsgrundsätze der JMC-Internet-Dienste
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
- Die unter diesem Punkt zusammengefaßten Bestimmungen gelten für alle nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen.
- Für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen über die Bereitstellung und Nutzung von Internetdiensten der JMC-Technologieberatung (nachfolgend JMC)
- Alle Gebühren, auch die variablen, sind, soweit nicht anders geregelt, monatlich zahlbar.
- Die Mindestvertragsdauer für die Dienste der JMC beträgt 6 bzw. 12 Monate.
- Der Leistungsumfang beinhaltet ebenfalls die Bereitstellung des Dienstes Mail und falls der Kunde es wünscht kostenfrei den Dienst News. Die Leistungsbeschreibung dieser Dienste gilt ergänzend.
- Spezifikationen der verwendeten Protokolle:
- PPP (Zugangsprotokoll)
- TCP/IP (Transportprotokoll)
- SMTP (Protokoll Mailzugang)
- POP3 / IMAP-4 (Protokoll Mailempfang)
- NNTP (Protokoll Newszugang)
- HTTP (Protokoll WorldWideWeb Zugang)
- Die Dienstleistungen bezüglich eines DialUp bzw. Mietleitungszugangs ermöglichen dem Kunden die Übermittlung von IP-Paketen von und zu dem globalen Netzverbund Internet. Die JMC übermittelt IP-Pakete zwischen den angeschlossenen Rechnern und stellt im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten Übergänge zu weiteren Netzen zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Einrichtung oder den Weiterbetrieb solcher Übergänge besteht nicht. Der Anschluß gilt für ein TCP/IP Netz mit offiziell registrierten Netzwerknummern. Der Kunde benötigt im Rahmen dieses Dienstes genau einen Domainnamen, über den er frei verfügen muß. Außerdem erhält er unter Berücksichtigung der RIPE NCC/DE-NIC-Richtlinien nach Bedarf offizielle Netzwerkadressen über die JMC zugewiesen. Die JMC stellt auf Anforderung einen Secondary-Name-Server zur Verfügung.
- Die Mitbenutzungsmöglichkeiten der Infrastruktur des Anbieters sind u. a. durch die Kapazität der Zuleitung zum Hauptanschluß der JMC und dessen Auslastung beschränkt. Bei Einschränkung der Nutzung durch Überbeanspruchung der Ressourcen trägt die JMC keine Verantwortung.
- Solange die JMC dem Kunden kostenlose Zugangssysteme überläßt, gelten die folgenden Regelungen:
- Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zugangssystems besteht nicht; die JMC steht lediglich dafür ein, daß das gelieferte System dieselben technischen Standards unterstützt, wie die von der JMC als Gegenstelle eingesetzten Systeme. Der Kunde ist nicht verpflichtet, das gelieferte System einzusetzen; die JMC kann jedoch für kundeneigene Systeme keine Unterstützung garantieren.
- Das Zugangssystem wird von der JMC administriert; das dazu notwendige Paßwort wird dem Kunden nicht oder nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen mitgeteilt. Die Verantwortung für die Konfiguration des Zugangssystems liegt bis zur Mitteilung des Paßworts bei der JMC und sodann beim Kunden.
- Das Zugangssystem verbleibt im Eigentum der JMC. Bei Kündigung des Vertrages ist das Zugangssystem in der Originalkonfiguration an die JMC zu übergeben. Die Versandkosten bei erstmaliger Auslieferung sowie bei der Rücksendung nach Vertragsende trägt der Kunde.
- Der Kunde haftet für jede von ihm oder von Dritten, für die er einzustehen hat, verschuldete Beschädigung des Zugangssystems. Reklamiert der Kunde einen Fehler eines Systems, das von der JMC administriert wird, überprüft die JMC die Funktionsfähigkeit des Systems und stellt die Originalkonfiguration wieder her. Ist das Gerät defekt oder läßt es sich mit der Originalkonfiguration nicht wieder in Betrieb nehmen, stellt die JMC ein vorkonfiguriertes Austauschsystem bereit. Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einer von ihm eingegebenen Konfiguration besteht nicht. War das System bei Einlieferung zur Überprüfung mit der Originalkonfiguration funktionsfähig oder ist der Fehler auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, ist die JMC berechtigt, die durch die Überprüfung/Reparatur anfallenden Kosten dem Kunden nach den geltenden Sätzen der JMC in Rechnung zu stellen.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- Mail:
- Mail ermöglicht dem Kunden den Austausch von elektronischen Nachrichten im Store-and-Forward Verfahren auf der Basis international anerkannter technischer Normen.
- Die JMC kann für die Speicherung von Mail, die nicht binnen eines Zeitraums von 4 Wochen vom Kunden von den Systemen der JMC abgeholt wird bzw., welche die JMC dem Kunden nicht innerhalb dieser Frist zustellen kann, keine Garantie übernehmen. Sofern der Speicherplatzbedarf im Einzelfall ein zumutbares Maß überschreitet, behält sich die JMC vor, die für einen Kunden gespeicherten Nachrichten für vier Wochen auf einem externen Datenträger zu archivieren und sie dem Kunden innerhalb dieser Frist auf Anforderung per Briefpost zuzusenden.
- Spezifikation der verwendeten Protokolle:
- SMTP (Transportprotokoll)
- UUCP (Transportprotokoll) auf gesonderten Wunsch
- News:
- Die Dienstleistung News ist ein Gruppenkommunikations-Instrument. News ermöglicht den Austausch von Newsartikeln in Newsgruppen.
- Die Zahl und Verbreitung der Newsgruppen sowie der Zeitraum, für den die innerhalb einer Gruppe übermittelten Nachrichten vorgehalten werden, richtet sich nach den jeweiligen betrieblichen Möglichkeiten der JMC. Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Newsgruppen, einzelner Newsartikel, die Weiterleitung von Newsartikeln über den Bereich des Netzes der JMC hinaus oder die Zustellung von Newsartikeln, die außerhalb des Netzes der JMC abgesandt wurden, besteht nicht Die JMC behält sich vor, für jede 'Newsgruppe" zu entscheiden, wie lange deren Inhalte vorgehalten werden.
- Spezifikation der verwendeten Protokolle:
- NNTP (Transportprotokoll)
- UUCP (Transportprotokoll) auf gesonderten Wunsch
§ 3 Tariffierung
- Die Preise für individuelle Dienstleistungen, deren Abrechnung laut Auftrag erfolgt, sind dem Kunden durch ein Angebot unterbreitet worden. Reisekosten und Spesen werden nach den jeweils geltenden Sätzen der JMC abgerechnet. Die Tariffierung ist im weiteren laut Angebot und Auftragsbestätigung definiert, welches die JMC dem Kunden erhältlich gemacht hat.
- Keiner der angegebenen Preise beinhaltet Zugangskosten zu einem JMC Einwählpunkt (z.B. Telefonkosten oder Standleitungsgebühren). Diese Kosten sind vom Kunden selber zu begleichen.
§ 4 Betriebs- und Wartungszeiten terrestrischer Anschlüsse
- Die Betriebszeiten beziehen sich auf alle technischen Einrichtungen, welche zum Betrieb des Netzes notwendig sind. Das JMC Netz steht 24 Stunden/Tag, 365 Tage/Jahr, mit geplanten Unterbrechungen für Wartungsarbeiten, zur Verfügung.
| Betriebs- und Wartungszeiten |
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| Montag - Samstag |
00.00 h bis 24.00 h |
Netzbetrieb |
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| Sonntag |
00.00 h bis 02.00 h |
Netzbetrieb |
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| Sonntag |
02.00 h bis 04.00 h |
Geplante Wartung |
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| Sonntag |
04.00 h bis 24.00 h |
Netzbetrieb |
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Die Netzverfügbarkeit kann an Wochenenden in der Zeit von Samstag, 22.00 Uhr bis Sonntag, 07.00 Uhr durch außerordentliche Wartungszeiten eingeschränkt werden.
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Duisburg, den 01.05.1997
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