Die JMC-Technologieberatung ist berechtigt lokal Adressnummern für den Internetzugang zu vergeben (local registry). Damit ist es der JMC-Technologieberatung gestattet, sog. IP-Nummern auch den Interessenten für einen Anschluß zu vergeben. Die Verwaltung der IP-Nummern verlangt eine gewisse Sorgfaltspflicht, die sowohl der JMC-Technologieberatung, als auch der (die) Interessent(in) bzw. der (die) Kunde/Kundin zu beachten haben.
Die Adressen werden Ihnen für den Anschluß an die JMC-Technologieberatung (direkt an einen JMC-Technologieberatungs Router), bzw. in Verbindung mit den Internet-Diensten zugeordnet.
Weitergabe an Dritte:
Die Adressnummern sind unter der Annahme angelegt worden, daß Sie sich bei der JMC-Technologieberatung anschließen, bzw. die Dienste der JMC-Technologieberatung nutzen.
Adressnummern dürfen daher nicht an Dritte vergeben werden, ohne daß die JMC-Technologieberatung als verantwortlicher Adressnummernverwalter vorab informiert wurde und ausdrücklich zugestimmt hat. Die IP-Nummer kann jedoch dazu benutzt werden, Subunternehmer (oder Subnetze) anzuschließen, soweit und insofern die organisatorische und technische Verantwortung bei dem ursprünglichen Adressaten verbleibt.
Wir weisen Sie jedoch darauf hin, daß im Falle einer Nicht-Realisierung des Anschlusses oder im Falle des Anschlusses durch einen anderen Service-Provider sowohl die JMC-Technologieberatung als auch der andere Service-Provider die Rückgabe der JMC-Technologieberatungs-Adressnummer(n) bzw. die Verwendung eines anderen Adressnummerbereichs verlangen kann. Wir raten Ihnen daher, Aufzeichnungen darüber zu führen, welche Systeme mit Adressen aus dem von uns, Ihnen zugeordneten Nummernbereich konfiguriert wurden. Des weiteren empfehlen wir Ihnen, bei der Festlegung von Host- oder Interface-Adressen auf die mögliche spätere Notwendigkeit zur Einführung von "SubNets" Rücksicht zu nehmen.
Duisburg, den 01.05.1997