Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeinen Vertragsbedingungen über die Bereitstellung und Nutzung von Internetdiensten:

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Allen Vertragsabschlüssen bezüglich unserer Internetleistungen, seien dies Lieferungen, Reparaturen oder sonstige Leistungen einschließlich Beratungsdienstleistungen und technischer Service, liegen die nachfolgenden Verkaufsbedingungen der JMC-Technologieberatung (nachfolgend auch JMC genannt) zugrunde.
  2. Die Anlage „Vergabe von Adressnummern für Internetanschlüsse“ und „Leistungsbeschreibung und Tarifierungsgrundsätze“ der JMC-Internet-Dienste ist Bestand- teil des Vertrages.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Das gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
  5. Die Angestellten der JMC sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Ver trages einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen.
  6. Die JMC ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die JMC berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
  7. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer).
  8. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag über die Nutzung von JMC-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung des/der Vertrages/Verträge durch die JMC zustande. Die JMC kann den Vertragsschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen.
  2. Soweit die JMC sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der JMC kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
  3. Verträge werden, wenn nicht anders vereinbart, für den Zeitraum von einem halben Jahr nach Erstveröffentlichung fest geschlossen

§ 3 Kündigung

  1. Die JMC ermöglicht für Deutschland den Zugang zu einem supranationalen Value-Added-Network und dessen Diensten.
  2. Die JMC vermittelt dem Kunden die Konnektivität zum Internet über die TCP/IP-Protokolle.
  3. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der JMC sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Gesellschaft sowie bei den autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern zur Einsicht bereit. Sie kann ferner bei der JMC kostenlos auf elektronischem Wege abgerufen und im übrigen gegen Kostenerstattung angefordert werden.
  4. Abs.2 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für alle Unterlagen und Richtlinien, die den Inhalt des Vertragsverhältnisses konkretisieren und auf die nachfolgend ausdrücklich Bezug genommen wird.
  5. Die Leistungen der JMC werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG erbracht.
  6. Die JMC behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die JMC ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §8 Abs.3 entsprechend.
  7. Soweit die JMC kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
  8. Wird das Informationsangebot eines Kunden von der JMC erstellt und auf dem Server der JMC gespeichert, so behält sich die JMC vor, in Absprache mit dem Anbieter die zu veröffentlichenden Informationen redaktionell zu bearbeiten. Trotz sorgfältiger Überarbeitung übernimmt die JMC keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Die Haftung für Schäden oder Nachteile aus der redaktionellen Bearbeitung der Informationen wird hiermit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  9. Die JMC kann aus wichtigem Grund von der Internet-Veröffentlichung der Informationen absehen oder die Veröffentlichung zum jeweiligen Quartalsende einstellen, ohne daß hieraus irgendwelche Ansprüche gegen die JMC hergeleitet werden können.

§ 5 Servicebeschreibung

  1. Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und Paßwort kommt ein Vertrag über die Nutzung unseres Service zustande. Dieser wird gemäß geltender Preisliste abgerechnet.
  2. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem automatisierten Verfahren, jedoch ohne Gewähr an die NIC’s weitergeleitet. Die Entgelte der NIC’s werden separat in Rechnung gestellt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch das NIC bestätigt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens der JMC-Technologieberatung ausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden RFC der NIC’s.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die JMC-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
  2. die vereinbarten Entgelte in Verbindung mit der dem Kunden individuellen Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw., zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der JMC die entstandenen Kosten zu erstatten;
  3. der JMC unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen.
  4. der JMC die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der JMC-Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
  5. der JMC mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den JMC-Diensten verwendet wird;
  6. dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden (z.B. durch nicht vereinbarte Kompressionsmechanismen);
  7. die Zugriffsmöglichkeit auf die JMC-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
  8. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den JMC-Diensten erforderlich sein sollten;
  9. anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Paßworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
  10. der JMC erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
  11. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
  12. nach Abgabe einer Störungsmeldung die der JMC durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
  13. der JMC innerhalb eines Monats
  14. jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
  15. bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
  16. jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der JMC geführt wird, anzuzeigen.
  17. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (2), (5) und (6) genannten Pflichten, ist die JMC sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (1) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  18. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann die JMC im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die JMC nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  19. Die JMC und der Kunde verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist vor allem die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des Vertragspartners vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

§ 7 Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der JMC-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
  2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
  3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der JMC-Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 8 Angebot – Preise – Zahlungsbedingungen – Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht – Leistungsverzpgerungen – Rückvergütungen

  1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.
  2. Alle Angebote sind freibleibend.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
  4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in nicht in unseren Preisen eingeschlossen (ausgenommen hiervon sind die auf unserem WebServer publizierten Preise).
  5. Die MWSt. wird in der gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  6. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
  7. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, das uns als Folge des Zahlungsverzuges keine oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  8. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte für einen Monat im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
  9. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
  10. Keine Rechnungen im Sinne des Abs. 1 sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind.
  11. Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. Die JMC hat lediglich nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
  12. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  13. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Sie gelten erst mit Einlösung der Zahlung.
  14. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel- sofort zur Zahlung fällig, wenn
  15. der Auftraggeber, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindesten 1/10 des Kaufpreis beträgt.
  16. der Auftraggeber, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ins, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt ist.
  17. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsabschluß dergestalt, daß eine Befriedigung unserer Ansprüche aus dem Vertag gefährdet erscheint, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Besteller leistet innerhalb angemessener Frist ausreichende Sicherheit oder volle Vorauszahlung.
  18. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung der JMC-Technologieberatung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag.
  19. Unsere Preisgestaltung liegt ein rationelles Inkasso zugrunde, daher erfolgt die Zahlung des Kunden per Bankeinzug. Für Zahlung per Überweisung wird aufgrund des erhöhten Aufwandes eine Rechnungszahlungsgebühr von € 7,50 pro Rechnung erhoben. Für den Fall der Rückgabe einer Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- neben den entstehenden Bankspesen erhoben. Die Abrechnung erfolgt laut Angebotsbedingungen. monatlich.
  20. Die JMC-Technologieberatung behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die JMC-Technologieberatung ist ferner berechtigt, unter vorheriger Mitteilung des Vertragspartners die Leistungen zu verringern.
  21. Die JMC-Technologieberatung behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung und im wesentlichen von der künftigen Preisentwicklung auf dem in Anspruch genommen Netzwerk-Sektor abhängt. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte der Besteller mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht im das Recht zu, mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende das Vertragsverhältnis vorzeitig durch schriftliche Kündigung zu beenden.
  22. Unsere Angebote unterliegen teilweise einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz. Für den Fall, daß die Beschränkungen überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuß zu verlangen.
  23. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der JMC die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der deutschen Bundespost Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der JMC oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von der JMC autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat die JMC auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die JMC, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  24. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn – der Kunde nicht mehr auf die JMC-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, – die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
  25. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der JMC liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn JMC oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
  26. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der JMC vorbehalten.
  27. Unsere Preise schließen keine Supportleistungen ein, sofern der Support nicht Teil der Leistung ist. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die JMC unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
  2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß DSGVO-EU davon unterrichtet, daß die JMC seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  3. Soweit sich die JMC Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die JMC berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
  4. Die JMC steht dafür ein, daß alle Personen. die von JMC mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der JMC-Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten vermöge der JMC-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
  5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§ 10 Datensicherheit

  1. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Paßwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Paßwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, im Verdachtsfall ein neues Kennwort anzufordern, das wir dann per Einschreiben zustellen.

§ 11 Veröffentlichte Inhalte

  1. Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt.
  2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Dienste der JMC-Technologieberatung nicht mißbräuchlich zu nutzen,
  3. keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu übermitteln, die i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhaß aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.
  4. i. S. d. § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen der JMC-Technologieberatung schädigen können oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.
  5. Eine Obliegenheitsverletzung berechtigt die JMC-Technologieberatung zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
  6. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, daß wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet

§ 12 Haftung, Schadensersatzansprüche

  1. Wir garantieren eine hohe Verfügbarkeit des Service. Betriebszeiten können jedoch für Wartungsarbeiten verwandt werden. Soweit technisch machbar, werden Wartungsarbeiten zwischen 2 und 6 Uhr früh durchgeführt und vorher angekündigt.
  2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungs- Verletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der JMC wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  3. Die JMC haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  4. Voraussehbare und/oder notwendige Betriebsunterbrechungen werden rechtzeitig dem anderen Vertragspartner bekanntgegeben und — sofern möglich – im voraus abgesprochen. Zur Wartung von Geräten und Leitungen notwendige Betriebsunterbrechungen sind zu dulden.
  5. Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG eingetreten, gelten die im Verhältnis der Deutschen Telekom AG und der JMC anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der JMC gegenüber ihren Kunden entsprechend.
  6. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
  7. durch die Inanspruchnahme von JMC-Diensten,
  8. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
  9. die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
  10. durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der JMC,
  11. oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die JMC nicht erfolgt ist,
  12. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 13 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der JMC und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der JMC-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 14 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

  1. Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart. einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch die JMC, ist diese gesondert abzugelten.
  2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der JMC verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der JMC unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der JMC; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die JMC als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der JMC durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung wertanteilsmäßig – auf die JMC übergehen.
  4. Die JMC ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

  1. Erfüllungsort ist Duisburg, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der jeweilige Sitz der JMC.
  2. Auf diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen geschlossenen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der JMC Kunden gebunden.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend

Duisburg, den 01.06.2018