Gesetzliches
Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen der JMC-Technologieberatung GmbH für Verträge mit Unternehmern. Stand: 10. Juli 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der JMC-Technologieberatung GmbH, nachfolgend „JMC“, über Beratung, Lieferung, Installation, Betrieb, Support, Hosting, Housing, Cloud-, Backup- und Rechenzentrumsleistungen sowie sonstige IT-Leistungen.
Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die JMC ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Angebote der JMC sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung der JMC in Textform oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
Maßgeblich für Umfang, Beschaffenheit, Vergütung, Laufzeit und besondere Bedingungen sind die individuelle Auftragsbestätigung, das Angebot, die Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls ein Service-Level-Agreement. Diese Unterlagen gehen diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen bei Widersprüchen vor. Preislisten und Leistungsübersichten werden dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung oder des Vertragsverhältnisses bereitgestellt; sie sind nicht Bestandteil des öffentlichen Webauftritts.
3. Leistungen und Änderungen
Die JMC erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem bei Vertragsschluss anerkannten Stand der Technik. Technische Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen der Infrastruktur können Anpassungen erforderlich machen. Wesentliche Änderungen der vereinbarten Leistung bedürfen einer vorherigen Abstimmung mit dem Kunden, soweit sie dessen Nutzung oder Vergütung nicht nur unerheblich beeinflussen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Mitwirkungsleistungen bereit, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Er trifft angemessene Maßnahmen zur Datensicherung, zum Schutz seiner Zugangsdaten und zur Sicherung seiner Systeme, soweit dies nicht ausdrücklich von der JMC übernommen wurde.
Der Kunde informiert die JMC unverzüglich über Störungen, Sicherheitsvorfälle, erkennbare Mängel und Änderungen seiner technischen oder organisatorischen Umgebung, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung, Abrechnungsart, Fälligkeit und gegebenenfalls Einmalkosten ergeben sich aus den Vertragsunterlagen oder der Rechnung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
6. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen. Ist keine feste Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Verfügbarkeit, Störungen und Wartung
Wartungsfenster, angekündigte Arbeiten, höhere Gewalt sowie Störungen bei Telekommunikations-, Energie-, Cloud- oder sonstigen Vorlieferanten gelten nicht als von der JMC zu vertretende Störung, soweit die JMC die Ursache nicht zu vertreten hat. Die JMC wird Beeinträchtigungen im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten zügig untersuchen und beheben.
8. Nutzung, Inhalte und Rechte Dritter
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm, seinen Nutzern oder beauftragten Dritten bereitgestellten Inhalte, Daten und Nutzungen verantwortlich. Er darf die Leistungen nicht missbräuchlich, rechtswidrig oder in einer Weise nutzen, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Systeme der JMC oder Dritter beeinträchtigt.
Bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige Nutzung oder eine erhebliche Gefährdung darf die JMC erforderliche und angemessene Schutzmaßnahmen treffen, insbesondere den betroffenen Zugang vorübergehend beschränken. Die JMC wird den Kunden hierüber informieren, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Verpflichtung bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.
Verarbeitet die JMC personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner Daten und Inhalte verantwortlich.
10. Haftung
Die JMC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der JMC auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung der JMC bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Duisburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Duisburg, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.